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Prüfakte FA-CH-D01 · Muster

Schweizer Datenfluss- und Anbieterakte vor dem Pilot.

Diese Akte ist eine fiktive Strukturhilfe. Sie zeigt, welche Daten-, Anbieter-, Ausland- und Kontrollfragen dokumentiert werden können, enthält keine Kundendaten und behauptet weder eine Rechtsprüfung noch ein erzieltes Ergebnis.

MUSTER
kein Kunde · keine Rechtsprüfung
01

Datenfluss

Quelle, Datenart, Zweck und Zielsystem erfassen

Die Prüfakte beginnt beim Originaleingang und zeigt jede Übergabe bis zum geplanten Ergebnis. Personenbezug, Berechtigung und Zweck werden nicht aus dem Toolnamen abgeleitet.

02

Anbieterkette

Anbieter, Unterauftragnehmer und Nutzungspfad dokumentieren

Vertragliche Produktangaben, mögliche Unterauftragnehmer, Protokollierung und eine allfällige Weiterverwendung werden als überprüfbare Punkte mit Quelle und Prüfdatum festgehalten.

03

Auslandbezug

Bearbeitungsorte, Zugriffe und Empfängerstaaten sichtbar machen

Cloud-Zugriffe und Unterauftragnehmer können einen Auslandbezug schaffen. Die Akte hält bekannte Orte, offene Angaben und den fachlich zu prüfenden Schutzweg getrennt fest.

04

Menschliche Kontrolle

Prüfrolle, Eingriffsrecht und Rückfallweg benennen

Die zuständige Person erhält Quelle, Status und bekannte Grenzen. Sensible, unklare oder folgenreiche Ergebnisse dürfen nicht ohne tatsächliche Eingriffsmöglichkeit weiterlaufen.

05

Änderung & Ende

Version, Test, Export, Löschung und Stilllegung planen

Anbieter- oder Modellwechsel lösen eine erneute Prüfung aus. Die Akte beschreibt ausserdem, wie Pilotdaten exportiert oder gelöscht und Zugänge entzogen werden.

Was eine echte Prüfakte nicht vorwegnehmen darf

Rechtsgrundlage, Angemessenheit eines Auslandtransfers, Vertragswirkung und Eignung eines Schutzmechanismus brauchen die Prüfung des konkreten Falls. Firmenanker dokumentiert den Betriebs- und Datenweg, garantiert aber keine DSG-Konformität.

Eigenen Datenfluss prüfen