firmenankerCH

Quellenbild · keine Rechtsberatung

Amtliche Ausgangsquellen vor Zusammenfassungen.

Firmenanker trennt technische Prozessarbeit von rechtlicher Einordnung und behauptet keine Schweizer Konformitätsprüfung.

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Bundesrecht · 01

Fedlex · Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)

Führt zum konsolidierten Wortlaut des Schweizer Datenschutzgesetzes auf der Publikationsplattform des Bundesrechts.

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02

Verordnung · 02

Fedlex · Datenschutzverordnung (DSV)

Ergänzt das DSG unter anderem zu Datensicherheit, Bearbeitungsreglementen und Bekanntgaben ins Ausland.

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03

KI-Einsatz · 03

EDÖB · KI und Datenschutz

Ordnet ein, wie das Schweizer Datenschutzgesetz auf KI-gestützte Datenbearbeitungen angewendet wird und betont Transparenz sowie menschliche Überprüfung.

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04

Transparenz · 04

EDÖB · Informationspflicht

Erläutert, welche Informationen Betroffene für eine transparente Datenbearbeitung erhalten sollen.

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05

Auslandbezug · 05

EDÖB · Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland

Beschreibt die Prüfung von Empfängerstaaten und mögliche Vorkehrungen bei Datenübermittlungen mit Auslandbezug.

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06

Risiko · 06

EDÖB · Datenschutz-Folgenabschätzung

Erklärt den risikobasierten Ansatz und die Folgenabschätzung bei voraussichtlich hohem Risiko für Persönlichkeit oder Grundrechte.

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07

Regulierung · 07

Bundesamt für Justiz · Künstliche Intelligenz

Bündelt den offiziellen Stand zur Schweizer KI-Regulierung und den laufenden Arbeiten rund um die KI-Konvention des Europarats.

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Datenkontext einordnen